Nutzungsbedingungen
1.) Berechtigte Nutzer/ Zielgruppe
Ist die Community nicht jedem Nutzer unabhängig von Qualifikation, Status oder Alter gleichermaßen zugänglich, sollte dies ausdrücklich angeführt werden. Insbesondere kann ein vorgeschriebenes Mindestalter aus Jugendschutzgründen immer dann ratsam sein, wenn die Veröffentlichung jugendgefährdender oder nicht jugendfreier Inhalte nicht ausgeschlossen werden kann.
2.) Leistungsgegenstand
Unabhängig von der Entgeltlichkeit der Nutzung sollte angeführt werden, welche wesentlichen Dienste und Funktionen die Community bereithält.
Wird die Nutzung an eine Zahlungspflicht geknüpft, ist die Beschreibung der zur Verfügung stehenden Plattformleistungen zwingend notwendig.
3.) Anmeldeprozess/Registrierung
Unter diesem Punkt sollten die einzelnen für eine erfolgreiche Anmeldung notwendig durchzuführenden Schritte dargestellt werden. Gleichzeitig sollten Informationen über die beim Nutzer in Rahmen der Registrierung erhobenen und gespeicherten Daten bereitgestellt werden.
4.) Entgeltlichkeit
Erforderlich ist der Hinweis auf die Ent- oder Unentgeltlichkeit der Community-Nutzung. Wird der Zugang an eine Zahlungspflicht geknüpft, sind die Einzelheiten der Kostenberechnung, die akzeptierten Zahlungsmethoden sowie die zeitlichen und prozeduralen Details der Erhebung darzustellen.
Ist der allgemeine Zugang kostenlos, jedoch einzelne Dienste nur gegen Entgelt verfügbar, sollte eine klar abgrenzende Auflistung der kostenfreien und kostenpflichtigen Leistungen ausgewiesen werden.
5.) Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte
Essenziell für das Gedeihen und die Funktionsfähigkeit der Plattform sind Bestimmungen, welche die an den Beiträgen entstandenen Urheberrechte der Nutzer dem Betreiber im Sinne des §34 UrhG übertragen. Die Reichweite der Rechteeinräumung sollte grundsätzlich die Interessen der Nutzer berücksichtigen, um den Eindruck einer Rechteausbeutung und damit einhergehende Nutzerproteste zu vermeiden, sollte aber den wirtschaftlichen Einsatz der Inhalte (etwa zur Bewerbung der Plattform in Drittmedien, Apps oder anderen Anwendungen) gewährleisten.
Wird insofern vom Übertragungsrecht Gebrauch gemacht, ist darüber zu informieren, wie und wo die eingeräumten Nutzungsrechte eingesetzt werden.
6.) Zulässige Inhalte und Verhaltenskodizes
Zur Minimierung eigener Haftungsrisiken (s.o.) wird zwingend geraten, Bestimmungen über grundsätzlich erwünschte und ausdrücklich verbotene Inhalte in die Nutzungsbedingungen zu integrieren.
Verboten sollten insbesondere sein:
- unwahre Tatsachenbehauptungen über Personen (besonders solche, die als Verleumdungen den sozialen Achtungsanspruch schmälern), Beleidigungen
- strafrechtlich sanktionierbare Handlungen (Verbreitung bestimmter pornografischer Inhalte, rassistische Äußerungen, Hetzaufrufe etc.)
- das Einstellen nicht jugendfreier Inhalte (bei Communities mit Nutzern unter 18 Jahren)
- Verletzungen fremder Datenschutzrechte
- die unberechtigte Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Werke (Texte, Bilder, Videosequenzen, Musik etc.)
- die Verletzung von persönlichkeitsbezogenen Bildrechten, z.B. die Veröffentlichung von Abbildungen fremder Personen ohne deren Zustimmung (vgl. §22 KUG)
- Diese Liste ist nicht abschließend und kann je nach der Zielsetzung und den konkreten Funktionen einer Community erweitert werden.
- Unabdinglich ist daneben die Ausweisung bestimmte Verhaltensregeln, deren Einhaltung ein friedliches Miteinander gewährleistet und die Zweckdienlichkeit der Plattform garantiert. Die konkrete Ausgestaltung hängt von den einschlägigen Nutzergruppen der Community ab, sollte aber zumindest Bestimmungen über eine normübliche „Netiquette“ und die Zulässigkeit von nutzerbedingten Werbemaßnahmen enthalten.
7.) Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen
Bei Verstößen werden wir mit dem User Kontaktaufnehmen und ihn auf sein Verhalten hinweisen. Sollte dieser sich uneinsichtig zeigen, behalten wir uns eine zeitweise Sperrung vor. Im Wiederholungsfall einen Ausschluss.
8.) Regressansprüche
Weil Betreiber von Communities ab Kenntnis von durch Nutzer eingestellten Inhalten auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden können (s.o.), empfiehlt sich eine Klausel, die den Regress beim Nutzer als ursprünglichem Rechtsverletzer vorsieht. Unter Berufung auf diese Bestimmungen können so gegebenenfalls vor allem Zahlungsforderungen Dritter und etwaige Rechtsverfolgungskosten auf den Nutzer abgewälzt werden.
9.) Haftungsausschluss und Gewährleistung
In einem weiteren Punkt sollten Gewährleistungsansprüche des Nutzers für Mängel und der Haftungsmaßstab geregelt werden. Oftmals werden hier Bestimmungen aufgenommen, welche nach gesetzlichen Vorschriften die Haftung einschränken oder befristen.
Bestimmte gesetzliche Wertungen, die in §309 Nr. 7, Nr. 8 BGB ausgeprägt sind, dürfen hierbei allerdings nicht unterlaufen werden. Wird die Haftung unangemessen beschränkt oder unberechtigterweise ausgeschlossen, hat dies die Unwirksamkeit der Klausel als Ganzes zur Folge.
10.) Kündigung
Ratsam sind Bestimmungen, die die formellen und materiellen Voraussetzungen einer Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Nutzer einerseits und durch den Betreiber andererseits ausweisen. Gegebenenfalls können auch Hinweise zu dem Prozedere der Abwicklung erforderlich sein. Zu differenzieren ist zudem zwischen den zwei darzustellenden Möglichkeiten der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung.
11.) Änderungsvorbehalt
Weil häufig mit zunehmender Betriebszeit der Bedarf zur Anpassung der Bestimmungen auf neue Entwicklungen oder eine geänderte Rechtslage entstehen kann, empfiehlt sich ein Änderungsvorbehalt, der die Änderungen unabhängig von deren Billigung durch den Nutzer möglich macht.
Wird auf einen solchen Vorbehalt verzichtet, müsste jeder Nutzer den Modifikationen per Opt-In individuell zustimmen.
12.) Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Unbedingt zu empfehlen ist ein Hinweis auf das zwischen dem Plattformbetreiber und den Nutzern geltende (nationale) Recht. Gleichermaßen sollte der Gerichtsstand, der regelmäßig dem Firmensitz des Plattformbetreibers entsprechen wird, angeführt werden, um im Falle von Rechtsstreitigkeiten Vorladungen von Gerichten in anderen Städten vorzubeugen.